Gewalt gegen Frauen ist auch heute noch ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft und kein individuelles Problem oder Schicksal einzelner Frauen. Um dem entgegenzuwirken hat der Rat der europäischen Union im Jahr 2011 die sogenannte Istanbul-Konvention beschlossen. Deutschland hat diese im Jahr 2017 ratifiziert und in geltendes Recht umgewandelt. Denn auch für Deutschland gilt: Jede dritte Frau hat schon einmal Gewalt in der ein oder anderen Form erfahren.
Gewalt hat viele Gesichter, zumeist werden mehrere Formen der Gewalt in unterschiedlicher Ausprägung ausgeübt:
Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt ist Gewalt, die in der Ehe, Partnerschaft oder Familie stattfindet. Sie wird zumeist in der eigenen Wohnung ausgeübt, die so ihre Bedeutung als Ort von Sicherheit und Geborgenheit verliert. Gewalt dient hier dazu, die andere Person in eine schwächere Position zu bringen und die eigene Machtposition zu erhalten oder auszubauen. Alle Personen, insbesondere Kinder, die gemeinsam mit der gewaltausübenden Person in häuslicher Gemeinschaft leben, müssen als Opfer der Gewalt betrachtet werden.
(In Fällen häuslicher Gewalt hat die Polizei das Recht, die gewaltausübende Person der Wohnung zu verweisen und eine Rückkehr für eine bestimmte Zeit zu verbieten (§ 34a PolG NRW))
Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt ist eine Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Dazu gehören alle sexuellen Handlungen, zu denen Betroffene gegen ihren Willen direkt oder indirekt gezwungen werden: Nötigung, Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, Zwang zur Prostitution …
Physische Gewalt
Zur physischen Gewalt zählen alle Formen von Gewalt, die körperliche Verletzungen verursachen können: Stoßen, Packen, Schütteln, Ohrfeigen, Fußtritte, Faustschläge, Würgen, mit Gegenständen oder Waffen drohen oder verletzen …
Psychische Gewalt
Psychische Gewalt zielt ab auf die Verletzung der seelischen Gesundheit z.B. durch verbale Gewalt, Schuldzuweisungen, Erniedrigungen, Belästigung, krankhafte Eifersucht, Kontrolle, Einsperren, Isolation, Drohungen (Kinder entführen; Selbstmord androhen, Drohungen dem Haustier etwas anzutun, etc.), Gewalt gegen Gegenstände …
Ökonomische Gewalt
Ökonomische Gewalt bedeutet Betroffene in finanzieller Abhängigkeit halten, Berufstätigkeit oder Bildung/Ausbildung verhindern, Geld willkürlich zuteilen oder vorenthalten …
Digitale Gewalt
Der Begriff „digitale Gewalt“ bezeichnet alle Formen von Gewalt, die sich digitaler Medien bedienen, sowie Gewalt, die im digitalen Raum stattfindet. Sie ereignet sich dort, wo Menschen online kommunizieren. Das kann in Chats, Foren, Messenger-Apps oder sozialen Netzwerken, per E-Mail, oder SMS geschehen. Digitale Gewalt ist oft die Fortsetzung der Gewalt aus der physischen Welt. Auch digitale Gewalt hat viele Formen, dazu gehören: Cybermobbing, Cyberstalking, Diskriminierung, Verbreitung von intimen Fotos oder Videos, Zusenden von sogenannten Dickpics, Hasskommentare, Hetze, Identitätsmissbrauch und -diebstahl, Rufschädigung, …
Für alle Formen der Gewalt gilt:
Sie sind durch nichts zu rechtfertigen und strafbar (§223 StGB, §1 ff GewSchG).Der Täter ist für seine Gewalthandlung alleine verantwortlich.
Sie haben das Recht auf ein gewaltfreies Leben!
Wenn Sie sich von einer der oben beschriebenen Formen der Gewalt betroffen fühlen oder Vergleichbares in Ihrem Umfeld beobachten und nicht wissen, ob und wie Sie helfen können, können Sie sich an uns wenden.
Bei uns erhalten Sie Informationen darüber, welche Rechte Sie haben, welche Formen der Hilfe und des Schutzes Sie in Hamm von verschiedenen Einrichtungen bekommen können und was Sie selbst zu Ihrem Schutz tun können.
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Bewältigung der erlebten Gewalt und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Perspektiven für sich und ihre Kinder.
Wir informieren Sie auch darüber welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie Gewalt beobachten oder vermuten und helfen möchten.
Bei akuter Bedrohung durch häusliche Gewalt oder sexuelle Übergriffe wenden Sie sich bitte an die
Frauenhausberatungsstelle zum §34a
Tel: 02381/53061
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder an die
Opferschutzstelle der Polizei
Tel. 02381/9163550
In Fällen häuslicher Gewalt hat die Polizei das Recht, die gewaltausübende Person der Wohnung zu verweisen und eine Rückkehr für eine bestimmte Zeit zu verbieten (§ 34a PolG NRW))